Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es häufen sich in den letzten 3 Monaten die Beschwerden der Patienten über die unzureichende Versorgung mit Medikamenten. In unserer Fachgruppe betrifft dies insbesondere die Bisphosphonate! Kaum ein Orthopäde, der Osteologie betreibt, der noch nicht einen Anruf einer Apotheke bekommen hätte, in dem um Ersatzverordnung -hier im Falle von Risedronat- von z. B. Actonel, da dieses gerade lieferbar sei, gebeten wurde.
Da wir alle eine Generika-Quote zu erfüllen haben, kommt hier das Regress-Thema auf bei Überschreitung!
Bezüglich dieser Thematik führte Orthonet ein Gespräch mit dem verantwortlichen Apotheker der KVNo, Dr. Holger Neye, der uns sowohl mündlich als auch schriftlich zusicherte, dass auch Originalpräparate wie Actonel oder Fosamax verschrieben werden dürfen, ohne die Bisphosphonattquote zu gefährden. Allerdings sollte auf das Ankreuzen von „aut idem“ verzichtet werden!
Zusätzlich wurde seitens der KV mit den Krankenkassen in einer Kontrollnotiz zur Arzneimittelvereinbarung geregelt, dass „bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten Lieferengpässe für Arzneimittel und ein damit verbundenes notwendiges Ausweichen bei der Beurteilung der jeweiligen Quotenerfüllung berücksichtigt werden.“
Den Originalwortlaut entnehmen Sie bitte dem internen Bereich unserer Website!
In der Hoffnung Ihnen damit ein wenig die Angst vor Bisphosphonat-Regressen genommen zu haben verbleibe ich für den Vorstand
Thomas Kramm