Gefahr von Regressen durch die neue DVO Leitlinie Osteoporose? Was sagt die KV?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im September 2023 wurde die neue Leitlinie zur Prophylaxe und Therapie der Osteoporose veröffentlicht.
Diese sieht vor, dass bereits deutlich früher als bisher mit der Therapie von osteoanabolen Medikamenten begonnen werden soll, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Diese osteoanabolen Präparate sind insbesondere im Vergleich zu den bisher flächendeckend eingesetzten Bisphosphonaten deutlich teurer.
Wenn wir uns in Zukunft bei der Therapie der Osteoporose an den geltenden Leitlinien orientieren wollen, wird dies m.E. zu einer Überschreitung unseres Medikamentenbudgets führen, und wir werden die Me-Too-Quote voraussichtlich nicht einhalten können.

Ich habe daher die KV um Unterstützung gebeten, wie wir in Zukunft weiterhin eine rechtssichere Patientenversorgung bei der Therapie der Osteoporose aufrechterhalten können (die Gerichte ziehen bei Streitigkeiten in der Patientenbehandlung stets die Leitlinien als Referenz heran, ein Hinweis auf finanziellen Druck von Seiten der Krankenkassen hat in so einem Fall keinen Wert), ohne von Seiten der Krankenkassen in Regress genommen zu werden.

Die KVNo äußert sich zu den Bedenken wie folgt:

„Nach der aktuellen S3-Leitlinie sollen osteoanabole Wirkstoffe (Romosozumab (Evenity) oder Teriparatid (Forsteo, Biosimilars)) eingesetzt werden, wenn das dreijährige Risiko für eine osteoporotische Fraktur größer 10% ist (Tabelle 3.3 auf Seite 9 der Leitlinie). Das würde z.B. für eine 70jährige Frau zutreffen, die einen T-Wert von -3,5 hat oder für eine 65jährige Frau mit einem T-Wert von -2,0 und vier weiteren Risikopunkten (z.B. Diabetes Typ1 plus Unterarmfraktur).

Nach der bisherigen Leitlinie basierten die Empfehlungen auf einem zehnjährigen Risiko und der (nicht mehr gültige) Therapiehinweis in der Arzneimittel-Richtlinie für Teriparatid setzte mehrere Frakturen in den letzten eineinhalb Jahren voraus. Evenity (Romosozumab) ist nur zugelassen zur Behandlung der manifesten Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit deutlich erhöhtem Frakturrisiko.

Der KBV-Medikationskatalog schätzt Teriparatid und Romosozumab unter Berücksichtigung der Leitlinie weiterhin als Mittel der Reserve ein.
Wir würden daher keine zwingende Ausweitung der osteoanabolen Substanzen unter Berücksichtigung der neuen Leitlinie sehen.
Nach den aktuellen Verordnungszahlen des zweiten Halbjahres 2023 werden die Bisphosphonate inklusive Kombinationen in der Fachgruppe der Orthopäden im Durchschnitt knapp zu 57% verordnet. Denosumab nimmt 42% ein und Romosozumab und Teriparatid zusammen lediglich 1%. Dies entspricht der langjährigen und gelebten Quote für die Orthopäden, die einen Anteil von 59% Bisphosphonate inkl. Kombinationen vorsieht.

Besonders vor dem Hintergrund der derzeit geringen Verordnungsanteile von Teriparatid und Romosozumab (die jeweils auch nur über einen begrenzten Zeitraum von zwei resp. einem Jahr gegeben werden dürfen) sehen wir nicht, dass die neue Leitlinie die Verordnungsanteile der Mittel gegen Osteoporose verändert und Praxen deswegen ihre bisherige Quote nicht einhalten können.

Bei weiteren Fragen und Austausch steht die KV gerne zur Verfügung.“

Die KVNo geht also nicht davon aus, dass sich bei der Anpassung an die neue Leitlinie zur Osteoporose im Verordnungsverhalten etwas ändern wird.

Wir erinnern uns an die unsägliche Regresswelle gegen die Orthopäden im Hinblick auf den Bezug von kristallinen Kortikoiden und bleiben gespannt.

Ihr/Euer
Markus Stock

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