Registrierung für Mitglieder

Die Registrierung ist nur für Mitglieder des Orthonet möglich. Sie können die Mitgliedschaft hier beantragen.

Falls bei der Registrierung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte telefonisch an i:punkt unter 0208 / 30 22 921 oder senden Sie eine Mail an service.at.i-pkt.de

Angaben zur Person
Angaben zur Praxis
Angabe der nach Weiterbildungsordnung erworbenen Bezeichnungen und nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen
Die nach Absatz 4 Nr. 1 erworbenen Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden. Ein Hinweis auf die verleihende Ärztekammer ist zulässig. Andere Qualifikationen und besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Die Angaben nach Absatz 4 Nrn. 1 und 2 sind nur zulässig, wenn die Ärztin/der Arzt die umfassten Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt. Siehe Berufsordnung § 27 Berufliche Kommunikation.
Besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben Darüber hinaus ist die Angabe von maximal drei weiteren Praxisschwerpunkten möglich, die als „Besondere Leistungsangebote nach eigenen Angaben“ gekennzeichnet werden und folgende Bedingungen erfüllen müssen: Zur Ankündigung dieser Angaben ist berechtigt, wer diese Leistung/en seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfange erbringt und dies auf Verlangen der Ärztekammer nachweisen kann. Siehe Berufsordnung § 27 Berufliche Kommunikation.
Sprechzeiten
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