Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits am 26.03.2024 haben wir eine Note von Herrn RA Wostry, Justiziar des orthonet-NRW eG, zu den uns allen belastenden Regressen zu der Verwendung von Kristallsuspensionen und deren Bestellung als Sprechstundenbedarf versendet.
Herr Wostry berichtet in seinem Artikel über eine am 25.03.2024 getroffene Vereinbarung zwischen der KV Nordrhein und den gesetzlichen Krankenkassen. Im Wesentlichen werden sog. Bagatellgrenzen angehoben.
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Regresse in Nordrhein
Sehr geehrte Frau König,
in vorbezeichneter Angelegenheit darf ich berichten, dass nach einer Mitteilung der KV Nordrhein vom 25.03.2024 eine Vereinbarung mit den Krankenkassen bezüglich der Prüfanträge und Regresse geschlossen wurde. Zum einen wurde eine Anhebung der Bagatellgrenze vereinbart. Diese wurde von bislang 30,00 € auf 150,00 € für Verordnungen im Sprechstundenbedarf pro Betriebsstätte ausgehandelt. Im übrigen Verordnungsbereich wurde die Grenze auf 100,00 € pro lebenslanger Arztnummer angehoben. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass ein Gesetzesentwurf von Herrn Lauterbach vorliegt, wonach die Bagatellgrenze auf 300,00 € angehoben werden soll. Aktuell ist jedoch von den Beträgen in der KVNO auszugehen.
Weiterhin wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll Prüfanträge vorab überprüfen, bevor sie den Betroffenen zugeleitet wird. Stellt sich bei dieser Prüfung keine Sinnhaftigkeit der Anträge heraus, werden diese nicht weitergegeben. In diesem Zusammenhang soll die Beratung durch die KVNO intensiviert werden.
Wesentlich für die aktuelle Situation dürfte sein, dass bei den Prüfanträge zum Sprechstundenbedarf mit den Kassen eine einvernehmliche Lösung erreicht wurde. Danach werden die Kassen 1.500 Prüfanträge zur Verordnungen von Kombinationsdermatika und Kortikoiden bzw. Kristallsuspensionen aus dem zweiten Halbjahr 2022 zurücknehmen.
Wie sich diese Vereinbarung auf die aktuell anhängigen Verfahren auswirken wird, muss noch geprüft werden und bleibt abzuwarten. Dies gilt insbesondere für die Vereinbarung Prüfanträge nur für das zweite Halbjahr 2022 zurückzunehmen.
Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, werde ich weiter berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Ratajczak & Partner mbB
Rechtsanwalt Harald Wostry
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Aus den erfolgreichen Verhandlungen der KVNO für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen möchte ich zwei wesentliche Punkte hervorheben. Vereinbart wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe, welche vorab Prüfanträge sichtet, bevor sie den Betroffenen zugestellt werden. Dies betrifft die von uns stets angeprangerte und unnötige Belästigung ob der geringen Beträge.
Des Weiteren werden die gesetzlichen Krankenkassen ca. 1500 Prüfanträge aus dem zweiten Halbjahr 2022 zurückziehen. Auch hier wurde eine wesentliche Belästigung eingestellt.
Die weitere Entwicklung bleibt trotzdem abzuwarten, da es einen Gesetzentwurf des BMG gibt, welcher eine weitere für uns positive Anhebung der Bagatellgrenzen andeutet.
Für den Vorstand
Ramin Nazemi