Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt Momente, in denen man als niedergelassener Arzt das Gefühl hat, die Gesundheitspolitik schreibe ihr Drehbuch bewusst als Satire. Wir befinden uns gerade in einem solchen Moment.
Das Sparpaket: Zahlen, die man kennen muss
Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – ein politisch verpacktes Kürzungsprogramm, das die ambulante Versorgung in Deutschland strukturell gefährdet. Die Bundesärztekammer spricht von den „größten Einschnitten für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer seit Jahrzehnten”. Die KV Nordrhein warnt in einem offenen Brief an Bundes- und Landespolitik vor längeren Wartezeiten, weniger Terminen und Praxisschließungen – auch in NRW.
Die Zahlen, die die KBV errechnet hat, sind unmissverständlich:
- 2,7 Milliarden Euro Kürzungen für den ambulanten Bereich allein im kommenden Jahr
- 5 Milliarden Euro Gesamteinschnitte bis 2030
- Durchschnittlich 24.000 Euro weniger pro Praxis und Jahr nach KBV-Berechnungen
- Bis zu 68.000 Euro Honorarverlust pro Ärztin oder Arzt je nach Fachrichtung
- Rund 46 Millionen Behandlungsfälle könnten im kommenden Jahr entfallen – schlicht weil keine Vergütung mehr vorgesehen ist
„Keine Leistung ohne Vergütung” – das ist kein Slogan, sondern eine versorgungspolitische Drohung mit Ansage.
Die Streichung der TSVG-Zuschläge trifft unsere Fachgruppe dabei besonders hart. Was 2019 als Anreiz geschaffen wurde, um schnellen, niedrigschwelligen Zugang zur Facharztstelle zu ermöglichen – die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunde und zusätzlicher Termine – wird jetzt ersatzlos gekappt. Neue extrabudgetäre Leistungen sollen künftig überhaupt nicht mehr möglich sein.
Dabei erbringen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte laut KBV bereits heute jährlich über 40 Millionen Termine ohne jede Vergütung. Das alles, während die ambulante Versorgung rund 97 Prozent aller Arzt-Patienten-Kontakte mit einem Kostenanteil von nur etwa 16 Prozent des GKV-Gesamtbudgets übernimmt.
Für unsere Fachgruppe in Nordrhein-Westfalen ist das keine entfernte Berlin-Debatte, sondern der Blick ins eigene Wartezimmer. Wer heute seine Sprechstunde offenhält, wer Patienten kurzfristig aufnimmt, wer das leistet, was Politik täglich einfordert – der soll künftig für seinen Mehraufwand mit demselben budgetierten Eurobetrag abgespeist werden wie derjenige, der die Praxistür um 16 Uhr schließt. Das nennt man in anderen Branchen Fehlanreiz. In der Gesundheitspolitik nennt man es Reform.
Orthopädie und Unfallchirurgie: Überdurchschnittlich betroffen
Für Orthopädinnen und Unfallchirurgen ist das keine theoretische Rechengröße, sondern unmittelbare Praxisrealität. Nach den KBV-Modellrechnungen müssen fachärztlich tätige Praxen – und hier insbesondere operative und technikintensive Fächer – im Schnitt einen deutlich überdurchschnittlichen Verlust einkalkulieren. Orthopädisch-unfallchirurgische Praxen liegen in den Szenarien häufig im oberen Bereich der Spannweite, weil sie überproportional von TSVG-Zuschlägen, Akut- und Notfallterminen sowie extrabudgetären Leistungen abhängig sind.
Die Logik dahinter ist so simpel wie absurd: Wer mehr versorgt als der Durchschnitt, verliert auch überdurchschnittlich.
Entwertung der Praxis: Wenn die Altersvorsorge den Bach runtergeht
Was bislang in den Debatten kaum benannt wird, verdient einen eigenen Absatz – weil es für viele von uns existenziell ist: der schleichende Wertverlust unserer Praxen. Der Kassensitz, für den Kolleginnen und Kollegen beim Einstieg fünf-, oft sechsstellige Summen investiert haben, verliert mit jeder weiteren Kürzungsrunde an realem Wert. Eine Praxis, deren Honorarvolumen systematisch gedeckelt und deren Zukunftsaussichten politisch verdüstert werden, ist für potenzielle Nachfolger schlicht weniger wert als noch vor fünf Jahren.
Für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte war der Praxisverkauf die geplante Altersvorsorge – der Gegenwert jahrzehntelanger unternehmerischer Leistung, persönlichen Risikos und ärztlichen Einsatzes. Dieses Kapital wird durch die aktuelle Reformpolitik still und leise enteignet. Keine Entschädigung, kein politisches Geständnis – nur das nächste Spargesetz. Wer sein Unternehmen aufgebaut hat, um es eines Tages mit Würde übergeben zu können, sieht diesen Plan gerade in Zeitlupe scheitern.
Die GOÄneu: Eine Reform, die keine ist
Und dann ist da noch die neue Gebührenordnung für Ärzte – seit Jahrzehnten überfällig, 2026 endlich als Entwurf vorliegend und trotzdem: aus Sicht niedergelassener Orthopädinnen und Unfallchirurgen keine Verbesserung, sondern ein weiteres Enttäuschungspaket in neuem Design.
Das Fundamentalproblem: Der seit Jahrzehnten aufgelaufene Inflationsausgleich fehlt vollständig. Die letzte echte GOÄ-Reform stammt aus dem Jahr 1996. Seitdem hat die Inflation die Kaufkraft der Honorare massiv erodiert – ohne dass dieser Realverlust in der neuen Kalkulation auch nur ansatzweise ausgeglichen würde. Wer die Stundenvergütung eines niedergelassenen Facharztes heute mit der einer Autowerkstatt, eines Rechtsanwalts oder eines Steuerberaters vergleicht, stellt fest: Der Arzt hinkt in diesem Branchenvergleich deutlich hinterher – und die GOÄneu ändert daran strukturell nichts.
Hinzu kommt der Wegfall der individuellen Faktorsteuerung. Bislang konnte der Arzt Leistungen je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen des Einzelfalls mit einem Steigerungsfaktor bis zum 3,5-Fachen abrechnen – ein unverzichtbares Instrument für eine gerechte, patientenindividuelle Honorierung. Die GOÄneu sieht stattdessen einen starren „robusten Einfachsatz” vor, ergänzt lediglich durch eine eng begrenzte Positivliste für ausgewählte Ausnahmen. Das ist keine Flexibilisierung – das ist die bürokratische Einfrierung ärztlicher Leistungsbewertung.
Für unser Fachgebiet kommt erschwerend hinzu, was der BVOU bereits scharf kritisiert hat: Mindererlöse von 10 bis 20 Prozent gegenüber dem letzten konsentierten Entwurf von 2023 – sowohl in der konservativen als auch in der operativen Versorgung. Die sprechende Medizin wird aufgewertet, technische und operative Leistungen werden abgewertet. Das führt zu einer systematischen Ungleichbehandlung handwerklich-operativer Fachrichtungen und spaltet die Ärzteschaft nach dem Motto: Reden ist Silber, Operieren ist neuerdings Gold. Für andere.
Die GOÄneu ist, nüchtern betrachtet, eine verpasste Chance. Sie modernisiert die Struktur, versäumt aber die inhaltlich faire Neubewertung. Ein Dokument, das man unterschreiben muss, weil es das erste in dreißig Jahren ist – nicht weil es gut ist.
Und trotzdem: Die Niederlassung hat Zukunft
Wir sind die Fachgruppe, die Knochen repariert – und die weiß, dass gerade das, was gebrochen scheint, unter den richtigen Bedingungen stärker zusammenwächst als zuvor.
Wer das Orthonet-NRW aktiv nutzt – als Netzwerk, als Verhandlungspartner, als politische Stimme und als praktische Unterstützung in Abrechnung, Struktur- und Kooperationsfragen – der sitzt nicht auf der Anklagebank, sondern schreibt das nächste Kapitel mit.
Die Praxislandschaft wird sich verändern. Manche werden aufgeben, andere werden aus freiem Willen das System verlassen. Die, die bleiben, werden zukünftig unverzichtbar sein: regional verankert, fachlich exzellent, politisch unbequem. Das ist kein schlechtes Profil für eine Fachgruppe, deren tägliche Arbeit daraus besteht, Menschen wieder in Bewegung zu bringen.
Das ist keine reine Durchhalteparole…
In diesem Sinne: Bleiben Sie hartnäckig. Bleiben Sie sichtbar. Nutzen Sie Orthonet-NRW konsequent – und vergessen Sie nicht:
Knochen, die unter Druck stehen, werden dichter.
Fabian von Bergen
Vorstand des Orthonet-NRW

2 Kommentare
Das sehe ich genauso. Aber: Knochen die keinen Widerstand leisten werden unter Druck irgendwann brechen…
Wie groß ist die Streik- und Demonstrationsbereitschaft ?
Sehr geehrter Herr Kollege Eisenbart,
wie zu Beginn des Newsletters bereits beschrieben, werden wir unseren Vorschlag für einen Wirksamen Protest in den nächsten Tagen vorstellen. Als Vorstand bitte ich noch um wenige Tage Geduld.
Gruß,
Fabian von Bergen